Samstag, 16. Mai 2015

Logopädie

... Die logopädische Behandlung hat unter den verschiedenen Therapie- und Fördermaßnahmen im Kindesalter einen bedeutenden Stellenwert. Der Heilmittelkatalog 2004 unterscheidet im Kapitel "Logopädie" als Therapieindikationen sind Störungen der Stimme Störungen der Sprache Störungen des Redeflusses Störungen der Stimm- und Sprechfunktionen Störungen des Schluckaktes Entsprechend der sehr unterschiedlichen Ursachen und Manifestationszeitpunkte der verschiedenen Störungsbilder sind Behandlungsindikationen, Zeitpunkt, Dauer und Methoden von Logopädie im Kindesalter unterschiedlich und störungsspezifisch. In jedem Fall ist die Kenntnis der normalen Entwicklung und ihrer Varianten Voraussetzung, um eine Therapieindikation zu stellen. Diese ist generell dann gegeben, wenn signifikante Funktionsstörungen bestehen, die die Aktivitäten des Kindes und/oder seine Partizipation an alters- und entwicklungstypischen Tätigkeiten und Entwicklungsaufgaben wesentlich beeinträchtigen. Je nach Symptomatik sind verschiedene medizinisch-diagnostische Maßnahmen vor Einleitung einer logopädischen Behandlung erforderlich (s. Heilmittelkatalog). Dabei müssen die häufig assoziierten Komorbiditäten berücksichtigt werden (Entwicklungsstörungen der Motorik, emotionale Störungen, hyperkinetische Störungen u.a.). Ebenfalls ist eine differenzierte logopädische Diagnostik Voraussetzung für eine störungsspezifische und zielorientierte logopädische Behandlung. Eine kausale Behandlung hat immer Vorrang vor einer logopädischen Therapie. Sie ist allerdings nur bei einzelnen Störungsbildern möglich. Voraussetzung für die Einleitung einer logopädischen Therapie sind das Verständnis der Eltern und ihre Bereitschaft bzw. Möglichkeit zur regelmäßigen Teilnahme an der logopädischen Behandlung. Seitens des Kindes muss hinreichende Aufmerksamkeit, kooperatives Verhalten und ein adäquates Hörvermögen vorausgesetzt werden. Unverzichtbarer Inhalt jeder logopädischen Behandlung ist eine Beratung und Anleitung der Eltern bzw. Bezugspersonen des Kindes, damit wesentliche Aspekte der Förderung auch im Alltag umgesetzt werden können. Eine logopädische Behandlung bedarf regelmäßiger Verlaufsbeurteilung durch den Therapeuten mit einer Rückmeldung an den verordnenden Arzt. Dies ist je nach Störungsbild nach 10-30 Behandlungseinheiten sinnvoll. Der verordnende Arzt beurteilt darauf gestützt und ggf. nach erneuter Untersuchung des Kindes die Wirksamkeit der logopädischen Behandlung und die Indikation zu einer Fortsetzung oder Beendigung dieser Therapiemaßnahme. Die klinische Erfahrung zeigt, dass bei schweren Störungen Verordnungsmengen außerhalb des im Heilmittelkatalog festgelegten Regelfalles von bis zu 60 Therapiestunden erforderlich sind, um die langfristigen Therapieziele zu erreichen. In dieser Leitlinie werden wegen ihrer besonderen Häufigkeit ausschließlich Indikationen zur Verordnung von Logopädie (hier: Sprachtherapie) bei umschriebenen Entwicklungsstörungen der Sprache (F 80.0, F 80.1, F 80.2) und bei Zweisprachigkeit im Kindesalter behandelt. Andere Indikationen sind Störungen der Stimme (Dysphonie), Stottern, Poltern; Störungen der Stimm- und Sprechfunktionen (Näseln, Gaumenspaltensprache) und Störungen des Schluckaktes.

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