Heilpädagogik
zur Therapeutenauswahl
In der Heilpädagogik werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind betreut und behandelt. Eine Heilpädagogische Behandlung kann in Kooperation mit dem Jugendamt oder Sozialamt gefördert werden. In Einzelfällen wird diese durch die Krankenkassen finanziert.
Viele Kinder, die man in einer heilpädagogischen Praxis trifft, fallen im Kindergarten und der Schule durch ihr “unangepasstes” Verhalten auf. Sie sind bei Kleinigkeiten aufbrausend oder ziehen sich bei Anforderungen sofort zurück. In der Schule können sie nicht still sitzen (hyperaktiv) oder sind die ewigen Träumer, die immer wieder in die Realität zurückgeholt werden müssen. Es gibt aber auch viele Kinder, deren Verhalten wechselt.
Oft haben die Kinder schon eine Therapiekarriere hinter sich. Kinder mit solchen Verhaltensweisen leiden unter Verarbeitungsstörungen in der Wahrnehmung. Sie fühlen sich in ihrer Haut unwohl und kennen keine adäquaten Verhaltensweisen, um in für sie schwierigen Situationen angepasst zu reagieren.
Alle Kinder haben etwas gemeinsam: Sie leiden unter ihren Auffällig- keiten, die ihnen ihre Umwelt immer wieder bewusst macht und suchen für sich Fluchtmöglichkeiten z. B. durch Rückzug, um im alltäglichen Leben zurechtzukommen.
Daher ist es wichtig, dass alle Personen, die mit dem Kind vertraut sind, z. B. Lehrer, Erzieherinnen, Ergotherapeuten, Ärzte immer über den Therapieverlauf informiert sind und im Austausch miteinander stehen.
Das Therapieprogramm wird individuell erstellt und erfasst unter anderem: Sensorische Integration auditive Wahrnehmungsförderung Entspannungstraining Aufbau des Selbstwertgefühls Abbau von Lernblockaden durch verhaltenstherapeutische Ansätze Lese-, Rechtschreibtherapie Behandlung bei Dyskalkulie soziale Integration Beratung von Eltern, Lehrern und Therapeuten.
|